Aerztepfusch Schoenheits OP Regensburg
:: PRESSEMITTEILUNGEN ZUM THEMA "NARBENKORREKTUR" ::
Bild-Zeitung vom 3. Mai 2007 – Narbenkorrektur
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DIE ERSTE BIKINI-KLAGE DEUTSCHLANDS Bochum - Schlüsselfrage: Hat man einen Rentenanspruch, wenn die Schönheit weggepfuscht wird? Die hübsche Studentin Susanne R. (25) aus Recklinghausen hatte ihren Arzt verklagt. Weil sie aus Scham keine Bikinis mehr tragen kann… Der Hintergrund: Nach der Entfernung eines Muttermals blieb eine kleine Narbe. Der Mediziner riet zur Korrektur – für 150 Euro (Bild berichtete). Doch nach der Mini-OP hatte sie höllische Schmerzen. Ihr drohte sogar eine Blutvergiftung, alles war entzündet – Krankenhaus, drei Monate offener Rücken. Jetzt klafft dort ein großes Loch (6 x 3,5 cm groß). Sie zu Bild: „Wegen des unübersehbaren Kraters trage ich keine Bikinis und rückenfreien Kleider mehr.“ Sie forderte 30000 Euro Schmerzensgeld vom Arzt, plus 125 Euro „Bikini-Rente“ pro Monat. Ein einmaliger Fall in Deutschland! Aber das Landgericht wies die Klage jetzt ab, urteilte „kein Behandlungsfehler!“ Also alles nur Pech? Ihr Rechtsanwalt Stefan Hermann (41, Marl): „Wir klagen weiter, ziehen das durch.“ zurück? |
Bild-Zeitung vom 06. Juli 2006 – Narbenkorrektur
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DIE ERSTE BIKINI KLAGE DEUTSCHLANDS Bochum - Jetzt müssen die Richter des Landgerichtes Bochum entscheiden: Wie viel Schmerzensgeld bekommt eine hübsche Frau, die nicht mehr das anziehen kann, was sie möchte? Studentin Susanne R. (24) aus Recklinghausen ließ sich ein Muttermal entfernen, nichts Wildes. Ein Arzt riet ihr dann dazu, die kleine Narbe korrigieren zu lassen – für 150 Euro. Sie sagte „Ja“, machte damit einen Riesenfehler. Denn der Minieingriff lief schief. Sie hatte Höllenschmerzen, musste ins Krankenhaus. Ihr drohte eine Blutvergiftung. Alles war entzündet; drei Monate lang musste sie mit einem offenen Rücken leben. Auf ihrem Rücken klafft seit der OP ein Loch (6 x 3,5 cm groß, BILD berichtete). Das Pfusch-Opfer zog vor Gericht, fordert 30 000 Euro Schmerzensgeld plus 125 Euro „Bikini-Rente“ pro Monat. Die Begründung: „Ich traue mich nicht mehr, rückenfreie Kleider zu tragen, weil der tiefe Krater unübersehbar ist.“ Wenn die Richter für sie entscheiden, hat das Signalwirkung. Ihr Rechtsanwalt Stefan Hermann (40, Marl): „Für uns rechtfertigt dieses Loch ganz klar einen Rentenanspruch. Denn sie muss ihr Leben lang damit klarkommen. Das ist juristisches Neuland.“ Seine Mandantin: „Wir ziehen das bis zum Ende durch!“ Bis zum Urteil wird’s aber noch dauern. Das Gericht will noch einen Gutachter hören. Und der braucht Zeit… zurück? |
Neue Woche vom 17. Juni 2006 – Narbenkorrektur
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DAS TUT WEH! SUSANNE R. (24) BEKAM NACH EINER HARMLOSEN OP FAST EINE BLUTVERGIFTUNG. Und der kleinen Chantal (6) drohte, das Ohr abzufallen. Schauen Sie sich das mal an! Statt einer kleinen Narbe hab ich jetzt ein richtiges Loch im Rücken, 6 mal 3,5 Zentimeter groß! Und dass alles hab ich einer Schönheits-OP zu verdanken!“ Susanne R. (24) aus Recklinghausen lacht bitter auf. Schließlich wäre die Studentin selbst nie auf die Idee gekommen, sich wegen einer Narbe, die nach der Entfernung eines Muttermals zurückgeblieben war, unters Messer zu legen. Aber Doktor Edgar P.* (40), der sie zufällig bei einer Untersuchung sah, ließ nicht locker: „Das mach ich Ihnen für 150 € weg.“ Da konnte Susanne R. nicht widerstehen. Einen Tag vor Heiligabend 2004 legte sie sich auf den OP-Tisch. Und wunderte sich: „Ständig nahm seine Assistentin Anrufe entgegen. Sie gab mir sogar den Hörer in die Hand, als mein Vater anrief, während P. an meinem Rücken herum schnitt.“ Das hatte offenbar Folgen: Einen Tag später entzündete sich die Wunde: „Das ist normal, nehmen sie Antibiotiker!“, blockte der Beauty-Doktor ab. Aber auch das half nicht. Eiter quoll heraus. Susanne schleppte sich in die Klinik. Dort stellte man fest: „Sie sind haarscharf an einer Blutvergiftung vorbeigeschrammt!“ Drei Monate dauerte es, bis die Wunde geheilt war. Was P. wenig rührte: „Ich habe keinen Fehler gemacht.“ Arzthaftungsexperte Stefan Hermann (40) aus Marl (NRW) sieht das anders: „Der Arzt hat nicht sauber gearbeitet“. Seine Forderung: 30 000 € Schmerzensgeld plus „Bikini-Rente“. Denn Susanne wird nie mehr einen Bikini tragen. „Alle starren dann doch auf meine Narbe.“ zurück? |
Bild-Zeitung vom 12. April 2006 – Narbenkorrektur
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Recklinghausen – Eine junge hübsche Frau. Sie trug so gerne rückenfreie Kleider und Bikinis. aber das war einmal… Denn Susanne R. (24) traut sich nicht mehr, ihren Rücken zu zeigen. Seit einer Kosmetik-OP klafft dort ein großes Loch (6 x 3,5 cm). Traurig sagt die Studentin: „Ich kann die Hälfte meiner Garderobe in den Müll schmeißen.“ Jetzt führt sie die „Bikini-Klage“ gegen einen Arzt. Es geht um mindestens 30000 Euro Schmerzensgeld plus: 125 Euro Rente pro Monat! Der Hintergrund: Susanne ließ sich aus medizinischen Gründen ein Muttermal entfernen – nichts Wildes. „Zurück blieb eine kleine Narbe, etwa so groß wie ein Cent-Stück. Mich störte das nicht. Aber mein Arzt überredete mich zu einer Korrektur-OP für 150,00 €. Ich habe mich überreden lassen. Das war ein Riesenfehler.“ Susanne hatte nach der OP schlimme Schmerzen („Das war die Hölle!“), musste ins Krankenhaus, stand kurz vor der Blutvergiftung. Alles war entzündet; drei Monate lang litt sie unter dem offenen Rücken. Ein krasser Pfuschfall? Das klärt jetzt das Bochumer Landgericht. Ihr Rechtsanwalt Stefan Hermann (40, Marl): „Bei der Narben-Operation wurde nicht hygienisch gearbeitet.“ Die „Bikini-Klage“ – rechtlich ein einzigartiger Fall. Der Arzthaftungs-Experte: „Wir sind sicher: Die schwerwiegende ästhetische Beeinträchtigung rechtfertigt einen Rentenanspruch. Das ist neu. Wenn wir gewinnen, hat das Signalwirkung.“ zurück? |




